• GRI 102-18 Führungsstruktur

Nichtfinanzielle Aspekte, Indikatoren zur Nachhaltigkeitsleistung sowie ESG-Informationen (Environment, Social, Governance) liegen im Verantwortungsbereich des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und Group General Counsel. Konzernkommunikation, Group Compliance sowie Governmental Relations & Regulatory Affairs haben bei ProSiebenSat.1 die Funktion eines Steering Committee, das zusammen mit weiteren zentralen Konzernbereichen und -abteilungen die Nachhaltigkeitsaktivitäten weiterentwickelt sowie für das Reporting und die externe Kommunikation verantwortlich ist.

Mitarbeiterbelange und Diversity Management fallen operativ in den Personalbereich, der vom Chief Human Resources Officer geführt wird. Für einzelne Themengebiete wie Recruiting, Employer Branding oder People Development gibt es eigenständige organisatorische Einheiten Die operative Verantwortung für Umwelt und Klimaschutz liegt für den Standort Unterföhring im Bereich Corporate Procurement & Real Estate sowie in den ProSiebenSat.1-Beteiligungen dezentral bei der jeweiligen Geschäftsführung. Für die CO2-Bilanzierung und die Berichterstattung von Umwelt- und Klimakennzahlen ist die Konzernkommunikation verantwortlich.

Weitere zentrale Themenfelder der Nachhaltigkeit bei ProSiebenSat.1 wie die Vermeidung von Korruptionsdelikten und Kartellverstößen sowie die Gewährleistung des Datenschutzes und die Einhaltung der medienrechtlichen Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags werden organisatorisch durch das Compliance-Management-System (CMS) abgedeckt. Wesentliche Zielsetzung ist, Integrität und rechtmäßiges Verhalten dauerhaft im Denken und Handeln aller Mitarbeiter zu verankern und auf diese Weise Rechts- und Regelverstöße von vornherein zu verhindern. Die Gesamtverantwortung für das CMS liegt beim Vorstand der ProSiebenSat.1 Media SE als Mutterunternehmen der ProSiebenSat.1 Group. Bei der Umsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung des CMS wird der Vorstand vom Compliance-Ausschuss (Compliance Board) und dem Group Chief Compliance Officer (CCO) unterstützt. Der CCO ist für die Umsetzung des CMS im Konzern verantwortlich, führt Risikoanalysen und Schulungen durch und berät den Vorstand bei der Entwicklung und Umsetzung angemessener Maßnahmen zur Risikominimierung. Daneben wurden für die Konzerngesellschaften Unit Compliance Officers (UCO) bestellt, die dort für das CMS zuständig sind.

Zentrale Compliance-Organisation

Seit 2011 stellt der Konzern seine Aktivitäten im Bereich der gesellschaftlichen Verantwortung (Public Value) zudem in einen größeren gesellschaftlichen Kontext und hat durch die Gründung eines Beirats die Relevanz für den Konzern unterstrichen. Das interdisziplinär besetzte Gremium unter dem Vorsitz des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber berät die ProSiebenSat.1 Group in gesellschaftlichen, ethischen und medienpolitischen Fragen und gibt Anstöße zu wichtigen Themen wie Bildung und Kultur. Im Jahr 2018 traf sich der Beirat in zwei Sitzungen. An diesen Terminen nahmen Vorstände sowie weitere Entscheidungsträger des Konzerns teil.

Sustainability Board

Im Zuge der Entwicklung einer Konzern-Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2018 wurden auch weitere Schritte zum Ausbau der Nachhaltigkeitsorganisation und Optimierung der Corporate-Governance-Strukturen unternommen. Vor diesem Hintergrund wurde ein Sustainability Board installiert, das im Mai 2019 seine konstituierende Sitzung hatte. Es bildet das zentrale und interdisziplinäre Gremium zur Diskussion, Koordination, Umsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie des Konzerns. Mitglieder sind neben dem Deputy CEO und dem Steering Committee Vertreter aus relevanten Zentralfunktionen, den operativen Unternehmensbereichen sowie des European Employee Board (EEB). Das Sustainability Board dient als zentrale Anlaufstelle für alle Nachhaltigkeitsprojekte und -initiativen im Konzern sowie für alle Vorschläge und Ideen von Mitarbeitern oder Führungskräften. Zu seinen Aufgaben zählt auch, Projekte und Initiativen zu priorisieren, auszuwählen sowie finanzielle Mittel entsprechend den vom Vorstand definierten strategischen Nachhaltigkeitszielen zuzuordnen.